Der Antragsteller hat in seinem Entlastungsantrag alle für die Bemessung der Steuerentlastung erforderlichen Angaben zu machen. Nach § 9b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StromStG wird eine Steuerentlastung auf Antrag gewährt für nachweislich nach § 3 StromStG versteuerten Strom, den ein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder ein Unternehmen der
LesenSchlagwort: Stromsteuer
Der verspätete Antrag auf Stromsteuerentlastung
Der Anspruch auf Entlastung von der Stromsteuer nach § 9b StromStG erlischt nach § 47 AO, wenn der Antrag auf Steuerentlastung nicht innerhalb der Antragsfrist gestellt wird. Die Gewährung der Steuerentlastung kommt bei einem verspäteten Antrag auch deshalb nicht in Betracht, weil mit Ablauf der Antragsfrist zugleich Festsetzungsverjährung eintrat und
LesenStromsteuerentlastung – und die versäumte Antragsfrist
Die Festsetzungsfrist für einen Entlastungsanspruch nach § 10 Abs. 1 StromStG beginnt mit Ablauf desjenigen Jahres, in dem der Anspruch durch die steuerbegünstigte Verwendung des Stroms zu betrieblichen Zwecken entstanden ist. Wird eine im Abrechnungszeitraum entnommene Strommenge entgegen § 18 Abs. 4 Nr. 1 StromStV a.F. innerhalb der Antragsfrist im
LesenWechselrichter für Solarstromanlagen – und die Stromsteuerbefreiung
Wechselrichter, mit denen aus solarer Strahlungsenergie erzeugter Gleichstrom in marktfähigen Wechselstrom umgewandelt wird, sind für die Stromerzeugung erforderliche Neben- und Hilfsanlagen i.S. des § 12 Abs. 1 Nr. 1 StromStV. Infolgedessen ist der zur Kühlung oder zur Beheizung solcher Wechselrichter eingesetzte Strom nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG
LesenStromsteuer – und die Stromentnahme
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 StromStG entsteht die Steuer dadurch, dass vom im Steuergebiet ansässigen Versorger geleisteter Strom durch Letztverbraucher im Steuergebiet dem Versorgungsnetz entnommen wird, oder dadurch, dass der Versorger dem Versorgungsnetz Strom zum Selbstverbrauch entnimmt. Eine nähere Definition des Begriffs der Entnahme enthält das Gesetz nicht.
LesenDer Primärnutzer der Straßenbeleuchtung
Hinsichtlich des zur Lichterzeugung verwendeten Stroms kann einem Versorgungsunternehmen, das von der Stadt mit der Beleuchtung öffentlicher Verkehrsflächen beauftragt worden ist, keine Steuerentlastung gewährt werden. Das Unternehmen erfüllt nicht die Vorraussetzung, der Nutzer des Lichts i.S. des § 9b Abs. 1 Satz 2 StromStG zu sein. Ist ein Versorgungsunternehmen im
LesenStromsteuer trotz Zahlungsunfähigkeit der Kunden
Stromversorgungsunternehmen schulden die Stromsteuer auch dann, wenn sie aufgrund der Zahlungsunfähigkeit ihrer Kunden den vereinbarten Kaufpreis nicht realisieren können und deshalb selbst mit der darin enthaltenen Steuer belastet werden. Nach den gesetzlichen Bestimmungen werden Stromversorger, die ihre Kunden mit Strom beliefern, Schuldner der Stromsteuer, die dadurch entsteht, dass die Endverbraucher
LesenKeine Stromsteuervergünstigung für den Subunternehmer
Einem Unternehmen des Produzierenden Gewerbes steht für die Strommengen keine Steuerbegünstigung zu, die auf dem Betriebsgelände von Mitarbeitern eines anderen, rechtlich selbstständigen Unternehmens zur Erfüllung eines mit diesem Unternehmen abgeschlossenen Werkvertrags verbraucht werden. Gemäß § 9 Abs. 3 StromStG a.F. unterliegt Strom einem ermäßigten Steuersatz, wenn er von Unternehmen des
LesenStromsteuerrechtliche Verwendererlaubnis
Eine stromsteuerrechtliche Verwendererlaubnis stellt im Rahmen der Strombesteuerung keinen Grundlagenbescheid dar. den stromsteuerrechtlichen Vorschriften – insbesondere § 9 Abs. 4 StromStG – lässt sich eine verfahrensrechtliche Bindung des Erlaubnisverfahrens an das Stromsteuerfestsetzungsverfahren nicht entnehmen. Nach § 9 Abs. 4 Satz 1 StromStG bedarf u.a. derjenige einer Erlaubnis, der nach §
LesenDas stromsteuerrechtliche Herstellerprivileg und die Beleuchtung von Sozialräumen
Das stromsteuerrechtliche Herstellerprivileg erstreckt sich nicht auf die Beleuchtung und Klimatisierung von Sozialräumen. Eine Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG für den zur Stromerzeugung entnommenen Strom kann nur dann gewährt werden, wenn die Verwendung des Stroms mit der Stromerzeugung in einem engen Zusammenhang steht und aufgrund der
LesenÜbergang einer stromsteuerrechtlichen Erlaubnis durch Verschmelzung
Im Fall einer Umwandlung durch Verschmelzung nach § 2 Nr. 1 UmwG geht die dem übertragenden Rechtsträger nach § 9 Abs. 3 StromStG erteilte Erlaubnis zur steuerbegünstigten Verwendung von Strom nicht auf den übernehmenden Rechtsträger über, sondern erlischt mit der Eintragung der Verschmelzung im Handelsregister. Nach § 9 Abs. 8
LesenStromsteuerbefreiung für kleine Anlagen
Im Rahmen eines Rechtsstreits über die Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen hat der Bundesfinanzhof zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage hat nun Stellung genommen: Nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben sind kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt von der Stromsteuer befreit, sofern der erzeugte Strom in räumlichem Zusammenhang zu dieser
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