Eine Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet. Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. So hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein
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