
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung eine Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen und damit Kosten sicherzustellen. Die Formulierungshilfe wird nun von den Regierungsfraktionen in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Hätte die Bundesregierung den Gesetzesentwurf selbst in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht, hätte der Entwurf vor der Einbringung in den Deutschen Bundestag zunächst noch dem Bundesrat zur Stellungnahme zugeleitet werden müssen, was mit dem Kunstgriff der “Formulierungshilfe” umgangen wird.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40 Prozent bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt, weswegen die künftige Vergütung für Solarstrom an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden soll:
- Für Dachanlagen die Vergütung in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16% sinken,
- bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11% und
- bei sonstigen Flächen um 15 Prozent.
Die neuen Förderungsregeln sollen bereits zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1.700 Megawatt auf 3.500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Wird das Ausbauziel von jährlich 3.500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2 Prozent und im Jahr 2011 um 3 Prozent pro 1.000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9 Prozent hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2.500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer.
Darüber hinaus soll der Eigenverbrauch von Strom aus Photovoltaikanlagen künftig stärker gefördert werden. Privathaushalte, die ihren Solarstrom selbst verbrauchen, gewinnen künftig acht statt drei Cent pro Kilowattstunde. Von der stärkeren Förderung des Eigenverbrauchs, profitiert nach Ansicht der Bundesregierung zudem auch das Gewerbe, denn die Regelung wird auf Anlagen bis zu einer Größe von 800 Kilowatt ausgedehnt.
Im Jahr 2009 wurden rund 3.000 Megawatt neue Photovoltaikanlagen installiert. Damit sind Anlagen mit einer Leistung von insgesamt rund 9.000 MW in Betrieb. Rund 100 Solarunternehmen erwirtschafteten 2009 nach ersten Schätzungen einen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro und sichern zusammen mit dem beteiligten Handwerk rund 60.000 Arbeitsplätze.






