Windenergie in Baden-Württemberg

Die Stuttgarter Landesregierung hat sich das ambitionierte Ziel gesetzt, bis 2020 rund 10% des Stroms im Land mit „heimischer“ Windkraft zu erzeugen. Wie ambitioniert dieses Ziel ist, zeigt ein Blick auf die aktuellen Zahlen: Im Jahr 2009 – die Zahlen für 2010 liegen noch nicht vor – betrug der Anteil der Windkraft am Gesamtstrombedarf in Baden-Württemberg gerade einmal 0,8%.

Windenergie in Baden-Württemberg

Um dieses Ziel zu erreichen, soll nun das Landesplanungsgesetz entsprechend angepasst und „windenergiefreundlich“ gestaltet werden. Hierzu hat die Landesregierung nun Eckpunkte beschlossen, auf deren Grundlage die entsprechende Gesetzesnovelle in der Sommerpause erarbeitet werden soll, damit das Gesetz Anfang 2012 in Kraft treten kann.

Mit der neuen Regelung sollen die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgeweitet und gleichzeitig die bisherigen Ausschlussgebiete abgeschafft werden. Dort könnten künftig die Kommunen bei Bedarf ihre Planungskompetenz wahrnehmen und vor Ort angemessene Entscheidungen treffen. Die Änderungen sollen für die nötige größere Flexibilität bei der Planung neuer Anlagen sorgen. Nach wie vor soll der Ausbau der Anlagen aber über die Regionalplanung gesteuert und damit auch kontrolliert werden.

Auch sehen die jetzt beschlossenen Eckpunkte vor, dass nach wie vor Anlagen in der Umgebung von Wohnsiedlungen oder in Natur- und Vogelschutzgebieten nicht zulässig sind. Auch in der Kernzone des Biosphärengebiets Schwäbische Alb soll es weiterhin keine Windräder geben.

Darüber hinaus soll ein Windenergieerlass vorbereitet werden, der den Genehmigungsbehörden – insbesondere den Immissionsschutz- und Naturschutzverwaltungen – als Richtschnur für die Genehmigung neuer Windräder dienen soll.