Die Landeshauptstadt Stuttgart ist nach Beendigung des zwischen ihr und EnBW vereinbarten Gestattungsvertrags weder Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden, noch kann sie von EnBW die Übereignung des Netzes verlangen. Ebenso wenig steht ihr ein Anspruch auf Beseitigung der Netzleitungen zu. Umgekehrt …
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