Als „gleichartige Versorgungsverhältnisse“ im Sinne von § 2 Abs. 2 Satz 2 AVB-FernwärmeV kommen in erster Linie die von dem Fernwärmeversorger in dem Versorgungsgebiet geschlossenen Fernwärmelieferungsverträge mit anderen Endabnehmern in Betracht . Nach § 2 Abs. 2 Satz 2 AVBFernwärmeV …
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