Der Bundesgerichtshof hat es den örtlichen Gasversorgern etwas schwerer gemacht, die Gaspreise wie bisher weitgehend frei zu bestimmen: Ansatzpunkt hierfür ist die Definition eines örtlichen Marktes, auf dem der Gasversorger eine marktbeherrschende Stellung hat, so dass den Kartellbehörden ein Einschreiten …
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