Für das Einleiten von Kondensaten aus Brennwertkesseln in die Abwasseranlage kann eine Benutzungsgebühr erhoben werden. Die Bemessung der Gebühr hat sich an der Kondensatmenge zu orientieren. Wenn eine Messung nicht möglich ist, kann ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden, der den Brennstoffverbrauch …
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