Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff „Festpreis“ kann irreführend sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend über den erheblichen Anteil der variablen Preisbestandteile (hier mehr als 40%) aufgeklärt wird.
Die Klägerin des jetzt vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen Falls, ein …
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