Im Rahmen eines Rechtsstreits über die Stromsteuerbefreiung für kleine Anlagen hat der Bundesfinanzhof zum Begriff der Nennleistung einer Stromerzeugungsanlage hat nun Stellung genommen:
Nach den stromsteuerrechtlichen Vorgaben sind kleine Stromerzeugungsanlagen mit einer Nennleistung bis zu 2 Megawatt von der Stromsteuer …
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