Die Heizkostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn der Heizölverbrauch und die aus ihm entstanden Kosten dargestellt und umgelegt werden.
- Der Heizölverbrauch kann bei jährlicher Heizöllieferung durch den Umfang der zweiten Belieferung ermittelt werden.
- Für die Heizkostenberechnung ist der Einkaufspreis der ersten
















