Heiz- und Betriebskosten eines dem Denkmalschutz unterstehenden – zu eigenen Wohnzwecken genutzten – Schlosses sind steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig, selbst wenn die regelmäßige Beheizung zur Erhaltung der historischen Gebäudesubstanz erforderlich ist.
Das Finanzgericht Münster konnte bereits keine steuerlich …
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