Für Bezieher von Arbeitslosengeld II besteht nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz bei sozialwidrigem Verhalten kein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens für Stromschulden, und zwar selbst dann nicht, wenn von der Stromsperre minderjährige Kinder betroffen sind.
In dem vom …
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