Das Bundesverfassungsgericht hat das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt. Das Kernbrennstoffsteuergesetz vom 08.12 2010 , zuletzt geändert durch Artikel 240 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31.08.2015 , ist mit Artikel 105 Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 106 Absatz 1 Nummer 2 des Grundgesetzes unvereinbar und nichtig. Außerhalb der durch das
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