Die Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen 2009 ist unwirksam. Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs entschied, dass die Zielfestlegung 2 zur „Regenerativen Energieerzeugung“ im Regionalplan Nordhessen unwirksam ist. In dieser Festlegung wird bestimmt, dass in den in der Karte zum Regionalplan ausgewiesenen „Vorranggebieten für Windenergienutzung“ die Errichtung und
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