Vorranggebiete für Windkraftanlagen

Die Festlegung von Vorranggebieten mit Ausschlusswirkung für Windkraftanlagen im Regionalplan Nordhessen 2009 ist unwirksam. Der Hessische Verwaltungsgerichtshofs entschied, dass die Zielfestlegung 2 zur „Regenerativen Energieerzeugung“ im Regionalplan Nordhessen unwirksam ist. In dieser Festlegung wird bestimmt, dass in den in der Karte zum Regionalplan ausgewiesenen „Vorranggebieten für Windenergienutzung“ die Errichtung und

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Windfarmen und der benachbarte Bauernhof

Rechtsschutz gegen die Errichtung eines Windparks im Außenbereich ist nur eingeschränkt zu erlangen, wie jetzt wieder ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier zeigt, das die Errichtung von acht weiteren Windenergieanlagen in der Gemarkung Mehring als rechtmäßig beurteilte und damit die Klage des Eigentümers eines im Außenbereich belegenen, zu Wohn- und landwirtschaftlichen

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Das Kleinwindrad im reinen Wohngebiet

Kleinwindräder sind auch bis 10 m Höhe in Niedersachsen genehmigungsbedürftig. Ob die Errichtung eines 10 m hohen Kleinwindrades als untergeordnete Nebenanlage in einem reinen Wohngebiet zulässig ist, richtet sich nach der konkreten Eigenart des Baugebietes, insbesondere Lage, Größe und Zuschnitt der Baugrundstücke. Genehmigungsfreiheit im Niedersächsischen Baurecht Gemäß § 68 Abs.

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Kein Windrad im reinen Wohngebiet

Ein Kleinwindrad ist in einem reinen Wohngebiet unzulässig. mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Osnabrück die Klage eines Bauherrn aus dem Emsland abgewiesen, der vom Landkreis die Erteilung eines positiven Bauvorbescheid über die Zulässigkeit der Errichtung eines Kleinwindrades begehrte. Das Verwaltungsgericht Osnabrück urteilte nun jedoch, dass der Landkreis Emsland

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Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie in einem Raumordnungsprogramm

Die Abwägungsentscheidung des zuständigen Organs des Planungsträgers bei der Flächenauswahl muss im Rahmen der gerichtlichen Kontrolle durch die Begründung bzw. Erläuterung der Planung und die Aufstellungsunterlagen bzw. Verfahrensakten hinreichend dokumentiert und nachvollziehbar sein. Eine ungeprüfte Übernahme der auf der Ebene der Flächennutzungs- oder Bebauungspläne in den Kommunen zum Ausdruck gekommenen

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Die Windräder und das benachbarte Jagdhaus

Der Eigentümer eines als Jagdhaus genehmigten, tatsächlich aber als Wochenend- oder Ferienhaus genutzten Gebäudes wird nicht durch Lärm unzumutbar beeinträchtigt, wenn der für eine im Außenbereich genehmigte Wohnnutzung einzuhaltende Immissionsrichtwert von 45 dB(A) nachts um 1 dB(A) überschritten wird. In dem jetzt vom Verwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Rechtsstreits ist der Kläger

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Windräder gegen die Radaranlagen der Bundeswehr

Stört eine Windenergieanlage die Funktionsfähigkeit einer Radaranlage der Bundeswehr? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Verwaltungsgericht Hannover zu beschäftigen – und gab im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zunächst einmal dem Betreiber der Windenergieanlage Recht: Die Antragstellerin errichtet und betreibt Windenergieanlagen im Gebiet der Stadt Bad Pyrmont. Im November 2009

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Raumordnungsplan vs. Bebauungsplan: Das Vorranggebiet für Windräder

Ist ein Gebiet im Raumordnungsplan als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen, kann die Ansiedlung von Windrädern von der Gemeinde im Bebauungsplan nicht beschränkt werden. Mit dieser Begründung beurteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetezt die Beschränkung der Zahl zulässiger Windenergieanlagen im Bebauungsplan „Stadtteil Oberemmel, Teilgebiet Dreikopf“ der Stadt Konz als unwirksam. Der

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Konzentrationsflächenplanung für Windenergieanlagen

Eine Gemeinde, die von der Ermächtigung zur Konzentrationsflächenplanung Gebrauch macht, hat die öffentlichen Belange, die nach § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB erheblich sind und nicht zugleich zwingende, im Wege der Ausnahme oder Befreiung nicht überwindbare Verbotstatbestände nach anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften erfüllen, bei der Planung nach Maßgabe des §

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Solaranlage in der Innenstadt

Im Geltungsbereich einer innerstädtischen Gestaltungssatzung kann eine Solaranlage, soweit sie den Dachfirst überragt, unzulässig sein. So entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das eine überstehende Solaranlage in der Innenstadt von Speyer teilweise wieder beseitigt werden muss. Der Kläger ist in Speyer Eigentümer zweier mit Wohnhäusern bebauter Grundstücke, die im

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Baugenehmigungspflicht für Solarenergie­anlagen

Die Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergie­anlage bedarf nach einer Baugenehmigung. Dies entschied nun für die nordrhein-westfälische Rechtslage das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster. In dem dort entschiedenen Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller unter Anordnung der sofortigen Vollziehung die Nutzung einer Solarenergieanlage untersagt, die

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Solaranlagen in der Altstadt

Passen auf dem Dach montierte Solaranlagen in ein historisches Stadtbild? Der Eigentümer zweier Wohngebäude in der Speyerer Altstadt jedenfalls muss die auf den Dächern seiner Anwesen installierten Solaranlagen nun teilweise wieder entfernen. Gleichzeitig stellte das Verwaltungsgericht Neustadt aber auch klar, dass in einer örtlichen Gestaltungssatzung die Montage von Solaranlagen in

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Baurechtliche Privilegierung einer Biogasanlage – und der landwirtschaftliche Basisbetrieb

Die Privilegierung einer Biogasanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB setzt voraus, dass die Biogasanlage einem landwirtschaftlichen Basisbetrieb organisatorisch zugeordnet ist. Sofern der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes nicht zugleich Eigentümer der zu genehmigenden Anlage ist, ist diese organisatorische Zuordnung nur gewährleistet, wenn der Inhaber des landwirtschaftlichen Betriebes, an

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