Eine Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet. Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. So hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ein
LesenSchlagwort: Blendung
Photovoltaikanlage und das reflektierende Sonnenlicht
Nicht jede Blendung von einer Photovoltaikanlage muss ein Nachbar hinnehmen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Duisburg geändert. Ein Grundstückseigentümer sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt und klagte. In der
LesenDie blendende Photovoltaikanlage auf dem Nachbarhaus
Blendungen durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Wohn-hauses sind vom Nachbarn grundsätzlich nur dann zu dulden, wenn die Beeinträchtigungen für diesen nur unwesentlich im Sinne von § 906 Abs. 1 BGB sind. Für eine „ortsübliche Benutzung“ im Sinne von § 906 Abs. 2 BGB reicht es nicht aus, dass
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