Photovoltaik

Die blendende Solaranlage

Eine Solaranlage auf dem Dach muss so ausgerichtet sein, dass sie Nachbarn nicht unzumutbar blendet. Geht von einer Photovoltaikanlage eine derartige Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung. So hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz)  ein

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Photovoltaikanlage und das reflektierende Sonnenlicht

Nicht jede Blendung von einer Photovoltaikanlage muss ein Nachbar hinnehmen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Duisburg geändert. Ein Grundstückseigentümer sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt und klagte. In der

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