Für den Betrieb der Stromerzeugungsanlage für die Deutsche Flugsicherung auf dem Campus Langen besteht keine EEG-Umlagepflicht. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat aktuell bestätigt, dass die Deutsche Flugsicherung keine EEG-Umlage für die von ihr betriebene Stromerzeugungsanlage trotz Weiterverteilung an zwei Nutzer zahlen muss. Sie könne sich jedenfalls auf ein Leistungsverweigerungsrecht
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