Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege

§ 227 AO ist bei Steuervergütungsansprüchen nicht anwendbar. Daher kann keine Entlastung von Energiesteuer im Billigkeitswege bei einer versehentlichen Vermischung von versteuertem Dieselkraftstoff und versteuertem Vergaserkraftstoff erfolgen.

Als Anspruchsgrundlage für die Entlastung von Energiesteuer im Wege einer Billigkeitsentscheidung kommt allein …

Lesen