Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme im Emsland

Das Niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) hat der Emsflower GmbH Anfang September eine Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme bei Emsbüren (Landkreis Emsland) erteilt. Die Aufsuchungserlaubnis gilt vom 1. September 2013 befristet bis 31. August 2015 und umfasst eine Fläche von etwa 169 km².

Aufsuchungserlaubnis für Erdwärme im Emsland

Mit der Aufsuchungserlaubnis für das Feld „Emsbüren“ besitzt die Emsflower GmbH lediglich das Recht, in dem festgelegten Gebiet Erdwärme aufsuchen zu dürfen. Das Unternehmen wird innerhalb des kommenden Jahres Recherchearbeit betreiben und sich Informationen über den Untergrund beschaffen. Dazu zählen z.B. Bohrlochdaten, seismische Aufzeichnungen und geowissenschaftliche Studien. Im zweiten Jahr folgt dann eine Machbarkeitsstudie, die eine Temperaturprognose, ein Erschließungsmodell, eine Standort- sowie eine Wirtschaftlichkeitsprüfung enthält. In den Vergabeprozess für die Aufsuchungserlaubnis wurden bereits Stellungnahmen der betroffenen Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland einbezogen, die im Rahmen der Machbarkeitsstudie berücksichtigt werden. Dazu zählen archäologische Aspekte, Baudenkmäler oder Natur- und Landschaftsschutzgebiete.

Die Aufsuchungserlaubnis berechtigt nicht zur Durchführung von technischen Maßnahmen, wie z.B. dem Niederbringen von Bohrungen oder seismische Untersuchungen. Sollten die Recherche und die Machbarkeitsstudie positiv ausfallen, so wird das Unternehmen vermutlich beim LBEG einen Betriebsplan für die Durchführung technischer Maßnahmen einreichen, um das Projekt zu realisieren. Über diese Betriebspläne entscheidet das LBEG dann als Bergbehörde auf der Grundlage des Bundesberggesetzes und des Verwaltungsverfahrensgesetzes unter Beteiligung der Betroffenen sowie der in ihrem Aufgabenbereich berührten Behörden (z.B. Landkreise als untere Wasserbehörde) und den Gemeinden als Planungsträger. Dabei werden auch Umweltbelange aufgrund des Umweltrechtes wie z.B. Wasserrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht bewertet.

Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie ist Bergbehörde für Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg sowie Geologischer Dienst für Niedersachsen. Die Aufgabenwahrnehmung erfolgt fachlich-neutral und wirtschaftlich unabhängig. Das LBEG überwacht die Bergbaubetriebe in Bezug auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz. Im Sinne der Daseinsvorsorge sichert sich das LBEG dauerhaft die Kenntnisse über Georessourcen und stellt diese bereit.