Einem (kommunalen) Energieversorgungsunternehmen steht ein Entlastungsanspruch nach § 54 Abs. 1 EnergieStG für diejenige Erdgasmenge zu, die sie zusätzlich zum Ausgleich von Wärmeverlusten in dem von ihr betriebenen örtlichen Fernwärmenetz eingesetzt hat.
Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 EnergieStG …
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