Nach einer Prüfung hält die EU-Kommission das Erneuerbare-Energien-Gesetz der Bundesrepublik mit dem EU-Beihilferecht auf der Grundlage der neuen Leitlinien für Umweltschutz- und Energiebeihilfen von April 2014 für vereinbar. Im April 2014 wurde der Gesetzesentwurf zur Förderung der erneuerbaren Energien von der Bundesrepublik bei der Kommission angemeldet. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014)
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