Gas-Heizkesseln, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland (re)importiert werden, fehlt nicht schon deshalb die erforderliche Zulassung, weil sie nicht vom Hersteller mit deutschsprachigen Typenschildern und deutschsprachigen Bedienungs- und Aufstellanleitungen versehen worden sind. Nach § 2 7. GPSGV dürfen Geräte und Ausrüstungen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn
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