Strom- und Gasversorgung in der Insolvenz

Nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont richtet sich eine in der Bereitstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas) liegende Realofferte eines Versorgungsunternehmens hinsichtlich eines massezugehörigen, vollständig fremdvermieteten Grundstücks nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht an den Schuldner persönlich, sondern entweder an den Insolvenzverwalter oder an die Mieter . Die Stadtwerke verlangen Bezahlung von nach

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Bezugskostensteigerungen beim Gasversorger

Der Gasgrundversorger ist verpflichtet, die eigenen Bezugskosten im Interesse der Kunden niedrig zu halten und nach Möglichkeit die günstigste Beschaffungsalternative zu wählen. Eine Steigerung der eigenen (Bezugs-) Kosten kann nur in diesem Rahmen an die Kunden weitergegeben werden. InhaltsübersichtDer AusgangssachverhaltDas bisherige VerfahrenDie Entscheidung des Bundesgerichtshofs Der Ausgangssachverhalt[↑] In dem hier

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Preisanpassung -und die Regelungslücke im Tarifkundenvertrag

Mit einer ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) hatte sich erneut der Bundesgerichtshof im Falle einer Regelungslücke in einem Tarifkundenvertrag zu befassen, die darauf beruht, dass § 4 Abs. 1 und 2 AVB-GasV mit den Transparenzanforderungen der Gas-Richtlinie 2003/55/EG unvereinbar ist und nunmehr dieser Vorschrift ein gesetzliches Preisänderungsrecht des Gasversorgers

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Preisanpassung bei der Erdgasversorgung von Tarifkunden

Aufgrund einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) des Gaslieferungsvertrages können Gasversorgungsunternemen ihre eigenen Gasbezugskosten durch Preiserhöungen an ihre Tarifkunden weitergeben. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherigen Rechtsprechung zum Bestehen eines gesetzlichen Preisänderungsrechts der Gasversorgungsunternehmen aus § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV geändert. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

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Spannungsklausel im Gasversorgungsvertrag mit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Der Bundesgerichtshofs hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob eine in einem Gaslieferungsvertrag enthaltene formularmäßige Preisanpassungsklausel (Spannungsklausel), nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung gegenüber einer Wohnungseigentümergemeinschaft der Inhaltskontrolle nach

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Unberechtigte Gaspreiserhöhungen – und ihre Rückforderung

Mit der Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages nach unberechtigten Preiserhöhungen erbracht wurden, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das beklagte Energieversorgungsunternehmen beliefert den Kläger seit 1997 als Sonderkunden mit Erdgas. In dem Erdgaslieferungsvertrag ist ein Arbeitspreis von 4,2 Pfennig/kWh (2,15 Cent/kWh) vereinbart. Ein Preisanpassungsrecht der Beklagten

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Die Ölpreisbindung in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine

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Preisanpassungen in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltene Preisregelung, die sowohl der Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises als auch der Berechnung späterer Preisänderungen dient, ist als Preishauptabrede der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen, soweit durch sie der bei Vertragsbeginn geltende Arbeitspreis bestimmt wird. Sie

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Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsverträgen mit Unternehmen

Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell in zwei Entscheidungen mit der Frage befasst, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gaslieferungsvertrags enthaltene Preisanpassungsklausel, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr

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Der Gaspreis beim Gasversorgungsnetzbetreiber

Bei der für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben bei Gaslieferungen maßgeblichen Abgrenzung von Tarifkunden und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3, 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten, sondern auf die vertragliche Ausgestaltung des Lieferverhältnisses an. Die Ausgestaltung des Lieferverhältnisses des Durchleiters zum Kunden ist auch für die Höchstsätze der

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Kosten der Lastflusszusage in einem Gasverteilernetzes

Kosten, die dem Betreiber eines Gasverteilernetzes für eine Lastflusszusage entstanden sind, mit der sich ein anderes Unternehmen verpflichtet hat, bestimmte Gasmengen in Speichern verfügbar zu halten und auf Anforderung des Betreibers in dessen Netz einzuspeisen, sind nicht als Kosten aus erforderlicher Inanspruchnahme vorgelagerter Netzebenen im Sinne von § 11 Abs.

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Die Kalkulation der Netzentgelte

Die Berechnungsmetholde der Bundesnetzagentur, nach der Netzbetreiber für die Jahre bis 2006 ihre Anlagenkosten und Abschreibungen berechnen konnten (Indexierung der Tagesneuwerte), sind unzutreffend. So die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf in den hier vorliegenden Fällen von 19 Pilot-Beschwerdeverfahren, in denen es um die Frage geht, inwieweit Gas- und Stromnetzbetreiber die Preis-

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Der Wechsel des Energieversorgers

Um den Verbrauchern, die sich dazu entschlossen haben, einen günstigeren Energielieferanten zu suchen, einen schnelleren Wechsel zu ermöglichen, hat heute die Bundesregierung beschlossen, dass es künftig den Verbrauchern möglich ist, ihren Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen. Bisher musste eine Frist von einem Monat zum Monatsende eingehalten

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Gastransport in Rohrfernleitungen und Stromsteuerermäßigung

Ein Unternehmen, dessen Tätigkeitsschwerpunkt in der Beförderung von Erdgas in einem rohrleitungsgebundenen Gastransportsystem mit mehreren Verdichterstationen durch das deutsche Hoheitsgebiet liegt, ist kein Energieversorgungsunternehmen der Unterklasse 40.20.3 der WZ 93 und damit kein Unternehmen des Produzierenden Gewerbes i.S. von § 9 Abs. 3 StromStG, sondern betreibt den Transport von Gasen

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Europäische Strom- und Gasmärkte

Die Strom- und Gasmärkte in der EU sollen weiter liberalisiert, die Verbraucherrechte der Strom- und Gaskunden weiter gestärkt werden. Die entsprechenden Regelungen finden sich im “Dritten Energiepaket”, einer weitreichenden Gesetzgebungsinitiative aus zwei Richtlinien und drei Verordnungen für den Energiemarkt, der das Euorpäische Parlament entsprechend einem mit dem Rat ausgehandelten Kompromiss

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