Für Bezieher von Arbeitslosengeld II besteht nach einem Beschluss des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz bei sozialwidrigem Verhalten kein Anspruch auf die Gewährung eines Darlehens für Stromschulden, und zwar selbst dann nicht, wenn von der Stromsperre minderjährige Kinder betroffen sind. In dem vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschiedenen Eilverfahren begehrte die Antragstellerin die vorläufige Verpflichtung des
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