Baugenehmigung für eine Windkraftanlage – Baubeginn trotz Konkurrentenwiderspruch

Es fehlt an einer unmittelbaren Betroffenheit, wenn aufgrund einer einem Dritten erteilten immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der Freiraum für eigene weitere Emissionen reduziert wird und damit Entwicklungsmöglichkeiten des Betriebs beschränkt werden. Derartige Chancen und Erwartungen sind nicht schutzwürdig. So das Verwaltungsgericht Neustadt in dem hier vorliegenden Fall eines Windkraftanlagenbetreibers, der trotz Widerspruchs

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Das Windkraftrad und der Artenschutz

Bei ihrer Entscheidung über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Anlagengenehmigung steht der Genehmigungsbehörde für die Prüfung, ob artenschutzrechtliche Verbotstatbestände erfüllt sind, hinsichtlich der Bestandserfassung und Risikobewertung eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, soweit sich zu ökologischen Fragestellungen noch kein allgemein anerkannter Stand der Fachwissenschaft herausgebildet hat. Der Genehmigungsbehörde muss für die Prüfung des

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Änderungsgenehmigung für ein Steinkohle-Großkraftwerk

Die in einem Änderungsgenehmigungsverfahren für ein Kraftwerk durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung muss die Umweltauswirkungen des Altbestandes über die Berücksichtigung im Rahmen der Vorbelastung hinaus nur insoweit ermitteln und bewerten, als sich die Änderung auf die Altanlage auswirkt. Die Durchführung einer inhaltlich nur auf das Erweiterungsvorhaben bezogenen Umweltverträglichkeitsprüfung widerspricht weder nationalen Recht noch

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Genehmigung von Windkraftanlagen in einer Exklave

Windkraftanlagen, die in einem Gebiet errichtet werden sollen, das vollständig von Flächen anderer Kommunen umgeben ist, die durch bestehende Flächennutzungspläne von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind, bedürfen eines besonderen Koordinierungsbedarfs. Werden bei der Zulassung der Windräder die unterschiedlichen Belange weder gegeneinander abgewogen, noch das Vorhaben mit der Flächennutzungsplanung der betroffenen Verbandsgemeinden

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Die zu groß errichtete Biogasanlage

Ist die mittels eines von einer Biogasanlage gespeisten, entfernt von der Anlage aufgestellten Satelliten-Blockheizkraftwerkes erzeugte Strommmenge, zusammen mit der durch das Blockheizkraftwerk am Standort der Biogasanlage erzeugten Strommenge größer, als mit der genehmigten elektrischen Leistung der Biogasanlage produzierbar, liegt eine wesentliche Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage i.S.v. § 16 Abs. 1

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Raumbedeutsamkeit einer dritten Windkraftanlage

Raumbedeutsam sind Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Ob eine einzelne Windenergieanlage in diesem Sinne raumbedeutsam ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hier entschieden.

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Kleinfeuerungsanlagenverordnung

Gestern ist die Kleinfeuerungsanlagenverordnung in Kraft getreten, mit der insbesondere eine nachhaltige Reduzierung der durch feste Brennstoffe verursachten Staubbelastung erreicht werden soll. Für die Holzheizungen, den Kaminofen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten seit gestern neue Umweltauflagen. Die Verfeuerung von Holz in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt verschiedene Luftschadstoffe

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Kleinfeuerungsanlagen

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe sollen in Zukunft strengere Umweltauflagen gelten. Das Bundeskabinett beschloss heute den Entwurf einer Verordnung, mit der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden. Mit jetzt beschlossenen Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für

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Lärmschutz gegen Windräder

Die immissionsschutzrechtlichen Lärmgrenzwerte für ein Windkraftrad ergeben sich aus den Festlegungen der Technischen Anleitung – Lärm (TA-Lärm). Individuelle Befindlichkeiten eines Nachbarn haben insoweit außer Betracht zu bleiben. Mit dieser Begründung hat aktuell das Verwaltungsgericht Darmstadt den Eilantrag zweier Nachbarn gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zum Betrieb zweier Windkraftanlagen in der Gemarkung

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