Die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerk Isar 1 ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts rechtmäßig. Eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung regelt nur die Fragen, die durch die Stilllegung und den Abbau einer kerntechnischen Anlage aufgeworfen werden, und lässt den Genehmigungsbestand i.Ü. unberührt. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Verfahren hatte sich
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