Nicht jede Blendung von einer Photovoltaikanlage muss ein Nachbar hinnehmen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall entschieden und eine anderslautende Entscheidung des Landgerichts Duisburg geändert. Ein Grundstückseigentümer sah wegen des stark blendenden Sonnenlichts vom Nachbardach die Nutzungsmöglichkeiten seines Grundstückes ganz erheblich beeinträchtigt und klagte. In der
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