Der Bundesfinanzhof hat die Nachweispflichten für Betriebsgründer, die einen Investitionsabzugsbetrag geltend machen wollen, erleichtert und ausdrücklich festgestellt, dass eine verbindliche Bestellung der wesentlichen Betriebsgrundlagen zur Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags bei neugegründeten Betrieben nicht zwingend ist, auch nicht für Betreiber von Photovoltaikanlagen.…
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