Eine Freiflächen-Photovoltaikanlage ist bauplanungsrechtlich im Außenbereich nicht zulässig. Bei einer Freiflächen-Photovoltaikanlage handelt es sich nicht um ein im Sinne der Vorschriften des Baugesetzbuches im Außenbereich privilegiertes – und damit dort regelmäßig zulässiges – Vorhaben.
Vor dem Verwaltugnsgericht Trier hatte der …
Lesen

