Das Finanzgericht Düsseldorf hat jetzt einem Rechtsanwalt für einen Flug eine Vergütung nach dem Energiesteuergesetz zugebilligt. Der Kläger, ein Rechtsanwalt, mietete von einem Flugsportverein das vereinseigene Flugzeug für den 25.07.2007 trocken und übernahm es nach den Bedingungen des Vereins vollgetankt. Am 25.07.2007 flog er mit diesem Flugzeug vom Flugplatz C nach D,
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