Dem Netzbetreiber steht bei der Bemessung der Höhe des Baukostenzuschusses ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht zu, das der Billigkeitsprüfung nach § 315 Abs. 3 BGB unterliegt .
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Billigkeitsprüfung nach § 315 BGB bezeichnet die Billigkeit im …
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