Der Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Staustufe Obernau (Main) ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der von der Eigentümerin sowie der Betreiberin und Stromvermarkterin eines an die bestehende Staustufe angegliederten Wasserkraftwerks angegriffene Planfeststellungsbeschluss sieht eine Neuerrichtung der Stauanlage vor, die nach
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