Bedarf es aufgrund zahlreicher offener Rechtsfragen in Bezug auf die Zumutbarkeit von Immissionen einer Interessenabwägung zwischen dem Betrieb einer Windenergieanlage und den grundrechtlich geschützten Interessen eines Anliegers, von unzumutbaren Immissionen verschont zu bleiben, wiegt das Interesse des Anwohners schwerer. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Eilverfahren den
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