Vorläufige Betriebsuntersagung von Windenergieanlagen

Bedarf es aufgrund zahlreicher offener Rechtsfragen in Bezug auf die Zumutbarkeit von Immissionen einer Interessenabwägung zwischen dem Betrieb einer Windenergieanlage und den grundrechtlich geschützten Interessen eines Anliegers, von unzumutbaren Immissionen verschont zu bleiben, wiegt das Interesse des Anwohners schwerer. So hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Eilverfahren den

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Kampf einer Gemeinde gegen Windfarm in Nachbargemeinde

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windparkbetreiber schließt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auch die erforderliche Baugenehmigung ein. Daher besteht für eine Windfarm in der Nähe einer anrenzenden Gemeinde keine interkommunale Abstimmungspflicht. Der Umstand, dass ein Teil der Windkraftanlagen in Gemeindenähe errichtet wird, führt nicht zu gewichtigen unmittelbaren Auswirkungen auf die Gemeinde und

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Windenergieanlagen – und der Rotmilan

Sind die wesentlichen Eingriffe in Natur und Landschaft für den Bau von Windenergieanlagen bereits erfolgt, und schädigt die lediglich noch notwendige Montage von Gondel und Rotoren die Natur voraussichtlich nur noch geringfügig, überwiegt derzeit das Interesse des Unternehmens an der technischen Fertigstellung der Anlage. Allerdings wird durch den Betrieb der

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Die Änderung des Flächennutzungsplans

Die Herausnahme des Planungsgebietes für Windenergieanlagen aus dem Landschaftsschutzgebiet Bornhorster Wiesen ist rechtlich zulässig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall den Antrag des BUND gegen die von der Stadt Oldenburg erteilte Genehmigung der Anlagen abgelehnt. Die Stadt Oldenburg hatte einen Teil ihres Landschaftsschutzgebietes in

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Windkrafträder und die Flugsicherung

Der Bau und der Betrieb von Windenergieanlagen in Nachbarschaft zur Funknavigationsanlage – DVOR – Bremen der Deutschen Flugsicherungs-GmbH ist vorläufig nicht zu stoppen, da die Zusatzstörbeiträge der Windenergieanlagen unstreitig geringfügig sind und die Flugsicherheit dadurch nicht bedeutsam beeinträchtigt wird, zumal es auch weitere Navigationsverfahren gibt, die unabhängig von DVOR-Signalen funktionieren.

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Vogelschutz vs. Windkraft

Einem Vogelschutzverein fehlt die Antragsbefugnis, um mit einem Eilantrag Verstöße gegen nachbarschützende Regelungen des Lärm- und Eigentumsschutzes geltend zu machen. Die nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) erteilte Anerkennung eines Vereins erlaubt die Geltendmachung von Rechtsverstößen, die in seinen satzungsgemäßen Aufgabenbereich fallen. Weist die erteilte Genehmigung zur Errichtung von vier Windkraftanlagen und

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Genehmigung von Windkraftanlagen in einer Exklave

Windkraftanlagen, die in einem Gebiet errichtet werden sollen, das vollständig von Flächen anderer Kommunen umgeben ist, die durch bestehende Flächennutzungspläne von einer Windenergienutzung ausgeschlossen sind, bedürfen eines besonderen Koordinierungsbedarfs. Werden bei der Zulassung der Windräder die unterschiedlichen Belange weder gegeneinander abgewogen, noch das Vorhaben mit der Flächennutzungsplanung der betroffenen Verbandsgemeinden

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Die Windenergieanlage im Außenbereich und der Vogelschutz

Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens im Außenbereich kann nicht abschließend bejaht werden, ohne dass der Artenschutz geprüft worden ist. In einem jetzt vom Bundesverwaltungsgericht entschiedenen Rechtsstreit begehrt die Klägerin die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für zwei Windenergieanlagen im Außenbereich. Sie verfügt über einen Bauvorbescheid, aus dem sich nach Auffassung des

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Tabuzonen bei der Kon­zen­tra­ti­ons­flä­chen­pla­nung für Wind­ener­gie­an­la­gen

Schei­det ein Trä­ger der Re­gio­nal­pla­nung bei der Kon­zen­tra­ti­ons­flä­chen­pla­nung für Wind­ener­gie­an­la­gen „harte“ und „wei­che“ Ta­bu­zo­nen aus dem Kreis der für die Wind­ener­gie­nut­zung in Be­tracht kom­men­den Flä­chen (Po­ten­zi­al­flä­chen) aus, muss er sich zur Ver­mei­dung eines Feh­lers im Ab­wä­gungs­vor­gang den Un­ter­schied zwi­schen den bei­den Arten der Ta­bu­zo­nen be­wusst ma­chen und ihn do­ku­men­tie­ren. Die

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Ausweisung von Konzentrationszonen in Flächennutzungsplänen

Mög­li­cher Ge­gen­stand einer statt­haf­ten Nor­men­kon­trol­le gemäß § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO ana­log ist al­lein die in den Dar­stel­lun­gen des Flä­chen­nut­zungs­plans zum Aus­druck kom­men­de pla­ne­ri­sche Ent­schei­dung der Ge­mein­de, mit der Aus­wei­sung von Flä­chen für pri­vi­le­gier­te Nut­zun­gen nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB die Aus­schluss­wir­kung des

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Windrad-Höhe: 141 m

Der Errichtung einer Windkraftanlage mit 141 m Gesamthöhe stehen öffentliche Belange nicht schon deshalb entgegen, weil es im Ausschlussgebiet des Teilregionalplans “Windenergie 2006“ verwirklicht werden soll. Denn der Teilregionalplan ist wegen Verletzung höherrangigen Rechts unwirksam. Mit dieser Begründung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall das Landratsamt Sigmaringen

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Lärm durch Windräder

Durch die Errichtung eines Windparks mit acht Windrädern sind Anwohner durch den von den Windkraftanlagen erzeugten Lärm nicht unzumutbar beeinträchtigt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Koblenz in dem hier vorliegenden Fall die Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz abgewiesen, mit denen zwei Ehepaare den Baustopp der Windkraftanlagen erwirken wollten. Ein Unternehmen

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Windenergie und das Landesplanungsplanungsgesetz Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Landtag die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen und damit die Weichen für einen kräftigen Ausbau der Windkraft im Ländle gestellt. Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen für die Zukunft. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz bringt die Landesregierung die Energiewende in Baden-Württemberg ein entscheidenden Schritt voran, indem sie Rahmenbedingungen

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Abschreibungsbeginn bei Windparks

Bei einem Windpark stellt einerseits jede einzelne Windkraftanlage einschließlich des dazugehörigen Transformators sowie der verbindenden Verkabelung, andererseits die externe Verkabelung sowie die Zuwegung im Regelfall ein jeweils eigenständiges Wirtschaftsgut dar . Der Beginn der Abschreibung ist für jedes Wirtschaftsgut eigenständig zu prüfen. Die Abschreibung der Windkraftanlage kann zwar schon vor

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Mehrere Windkraftanlage und die Grundsteuer

Mehrere mit Windkraftanlagen bebaute Grundstücksflächen bilden regelmäßig keine wirtschaftliche Einheit in Sinne des § 2 Abs. 1 BewG, wenn diese Flächen durch Grundstücke voneinander getrennt sind, die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören. In dem jetzt vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall ist der Kläger Eigentümer eines Grundstücks, das aus zehn Teilflächen

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Windenergieanlagen in den Raumordnungsprogrammen

Das Raumordnungsprogramm eines Landkreises mit dem Versuch der Konzentration von Windkraftanlagen an bestimmten Standorten ist fehlerhaft und unwirksam, wenn der Landkreis seine eigenen Planungskriterien nicht eingehalten hat. In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Lüneburg entschiedenen hatte der Landkreis Heidekreis mit einem regionalen Raumordnungsprogramm von 2001 versucht, Vorrangstandorte für die Windenergienutzung festzuschreiben.

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Raumbedeutsamkeit einer dritten Windkraftanlage

Raumbedeutsam sind Planungen einschließlich der Raumordnungspläne, Vorhaben und sonstige Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird. Ob eine einzelne Windenergieanlage in diesem Sinne raumbedeutsam ist, beurteilt sich nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls. So hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hier entschieden.

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Höhenbegrenzung bei Windenergieanlage

Außenwirksame Höhenbegrenzungen für Windenergieanlagen in Vorrangstandorten können nicht nach § 35 Abs. 3 Satz 2,3 BauGB vorgenommen werden, da es es im ROG keine Rechtsgrundlage hierfür gibt. So hat das Verwaltungsgericht Stade entschieden. Die Klägerin betreibt einen Windpark mit fünf Windenergieanlagen mit einer Höhe von jeweils bis zu 100 m.

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