Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Windparkbetreiber schließt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz auch die erforderliche Baugenehmigung ein. Daher besteht für eine Windfarm in der Nähe einer anrenzenden Gemeinde keine interkommunale Abstimmungspflicht. Der Umstand, dass ein Teil der Windkraftanlagen in Gemeindenähe errichtet wird, führt nicht zu gewichtigen unmittelbaren Auswirkungen auf die Gemeinde und
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