Die Bundesnetzagentur und der Stromnetzausbau

Die Bundesnetzagentur erhält erweiterte Kompetenzen für den Stromnetzausbau. Ihr obliegt fortan die Durchführung von Planfeststellungsverfahren für länder- und grenzüberschreitende Netzausbauvorhaben. Der Bundesrat hat dazu jetzt einer entsprechenden Verordnung zugestimmt. Ebenso stimmte er dem bereits im April vom Bundestag verabschiedeten Bundesbedarfsplangesetz zu.

Die Bundesnetzagentur und der Stromnetzausbau

Das Bundesbedarfsplangesetz legt fest, welche Höchstspannungsleitungen für den Erfolg der Energiewende notwendig sind und somit vordringlich ausgebaut werden müssen. Konkret handelt es sich um 36 Vorhaben für Höchstspannungsleitungen, wovon 16 Leitungen als länder- oder grenzüberschreitend gekennzeichnet sind. Letztere fallen in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Für insgesamt acht Vorhaben ist Hochspannungsgleichstrom als Übertragungstechnik vorgesehen, zwei der acht Vorhaben sind Erdkabelpilotprojekte. Ein weiteres Pilotprojekt ist der Einsatz eines Hochtemperaturleiterseils, um größere Strommengen zu transportieren.

Zeitnah nach Inkrafttreten des Gesetzes im Sommer sind die ersten Anträge auf Bundesfachplanung durch die Übertragungsnetzbetreiber zu erwarten. Dabei werden zunächst bis zu einem Kilometer breite Trassenkorridore festgelegt. Im Anschluss daran wird die Bundesnetzagentur im Rahmen der Planfeststellung für insgesamt etwa 3.800 km die konkreten Trassenverläufe festlegen.