Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte über eine Preisanpassungsklausel in einem Stromlieferungsvertrag für Endverbraucher zu entscheiden, die das Energieversorgungsunternehmen zu einer Anpassung der Preise an die Marktpreise für vergleichbare Vertragsverhältnisse berechtigte. Gültig war der Tarif für …
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