Preisanpassung bei der Erdgasversorgung von Tarifkunden

Aufgrund einer gebotenen ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) des Gaslieferungsvertrages können Gasversorgungsunternemen ihre eigenen Gasbezugskosten durch Preiserhöungen an ihre Tarifkunden weitergeben. Insoweit hat der Bundesgerichtshof seine bisherigen Rechtsprechung zum Bestehen eines gesetzlichen Preisänderungsrechts der Gasversorgungsunternehmen aus § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV geändert. So die Entscheidung des Bundesgerichtshofs

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Unberechtigte Gaspreiserhöhungen – und ihre Rückforderung

Mit der Rückforderung von Zahlungen, die im Rahmen eines Erdgas-Sonderkundenvertrages nach unberechtigten Preiserhöhungen erbracht wurden, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Das beklagte Energieversorgungsunternehmen beliefert den Kläger seit 1997 als Sonderkunden mit Erdgas. In dem Erdgaslieferungsvertrag ist ein Arbeitspreis von 4,2 Pfennig/kWh (2,15 Cent/kWh) vereinbart. Ein Preisanpassungsrecht der Beklagten

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Die Ölpreisbindung in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen

Eine Preisanpassungsklausel in einem Erdgassondervertrag, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der vertraglich definierten Preisentwicklung für Heizöl ändert, hält bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 1 BGB stand; dies gilt auch für eine

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Preisanpassungen in Erdgas-Sonderverträgen mit Unternehmen

Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Erdgassondervertrags enthaltene Preisregelung, die sowohl der Berechnung des bei Vertragsbeginn geltenden Arbeitspreises als auch der Berechnung späterer Preisänderungen dient, ist als Preishauptabrede der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB entzogen, soweit durch sie der bei Vertragsbeginn geltende Arbeitspreis bestimmt wird. Sie

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Preisanpassungsklausel in Gaslieferungsverträgen mit Unternehmen

Der Bundesgerichtshof hat sich aktuell in zwei Entscheidungen mit der Frage befasst, ob eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Gaslieferungsvertrags enthaltene Preisanpassungsklausel, nach der sich der Arbeitspreis für die Lieferung von Gas zu bestimmten Zeitpunkten ausschließlich in Abhängigkeit von der Preisentwicklung für Heizöl ändert, bei ihrer Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr

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Gaspreise: Die Festlegung der Tagesneuwerte

Mit der gerichtlichen Überprüfung der Festlegung der Bundesnetzagentur vom 17.10.2007 über die nach § 6 Abs. 3 GasNEV aF bei der Ermittlung der Tagesneuwerte anwendbaren Preisindizes hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Der Bundesnetzagentur kommt als Regulierungsbehörde – was der Bundesgerichtshof für die kostenbasierte Entgeltgenehmigung nach § 23a EnWG

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Preisanpassungsklauseln in Gasversorgungsverträgen mit Normsonderkunden

In Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ein Energieversorgungsunternehmen in Gasversorgungsverträgen mit Endverbrauchern (Normsonderkunden) verwendet, halten die Klauseln „Ändern sich die allgemeinen veröffentlichten Tarifpreise (Haushalt und Gewerbe) [des Versorgungsunternehmens], so ist [das Versorgungsunternehmen] berechtigt, die Vertragspreise angemessen zu ändern. Die Änderungen werden wirksam mit der öffentlichen Bekanntgabe der geänderten Preise ab dem in

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Preisänderungsklauseln in Gasversorgungsverträgen

Klauseln zur Gaspreisänderung in Sonderkundenverträgen, die sich darauf beschränken, das für Tarifkundenverhältnisse vorgesehene Änderungsrecht des § 4 Abs. 1 und 2 AVBGasV in Bezug zu nehmen, genügen nicht den Anforderungen und sind deshalb unwirksam. So hat der Bundesgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, die von einem

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Gaspreisanpassung bei Sonderkundenverträgen – und das europäische Unionsrecht

Eine Standardklausel in Verbraucherverträgen unterliegt auch dann einer Missbrauchskontrolle, wenn sie nur eine für eine andere Vertragskategorie geltende nationale Regelung aufgreift. Es ist Sache des nationalen Gerichts, in jedem Einzelfall zu beurteilen, ob eine solche Klausel, die dem Gasversorger eine einseitige Preisanpassung erlaubt, den Anforderungen an Treu und Glauben, Ausgewogenheit

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Der Gaspreis beim Gasversorgungsnetzbetreiber

Bei der für die Höchstsätze der Konzessionsabgaben bei Gaslieferungen maßgeblichen Abgrenzung von Tarifkunden und Sondervertragskunden nach § 1 Abs. 3, 4 KAV kommt es nicht auf das Abnahmeverhalten, sondern auf die vertragliche Ausgestaltung des Lieferverhältnisses an. Die Ausgestaltung des Lieferverhältnisses des Durchleiters zum Kunden ist auch für die Höchstsätze der

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Die Folgen einer unwirksamen Preisänderungsklausel im Energieversorgungsvertrag

Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit

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Unwirksame Preisänderungen und die Verjährung der Rückzahlungsansprüche

Mit der Frage, wann die Zum Beginn der Verjährung für Rückzahlungsansprüche beginnt, die einem Gaskunden aufgrund einer unwirksamer Preisänderungsklauseln in einem Sonderkunden-Gaslieferungsvertag zustehen, hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Die Rückzahlungsansprüche des Gaskunden aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB verjähren innerhalb der dreijährigen Regelverjährungsfrist des

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Preisanpassungen bei der Erdgaslieferung

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs findet eine Billigkeitskontrolle der von den Parteien – sei es bei Vertragsschluss oder später – vereinbarten Preise in entsprechender Anwendung von § 315 BGB auch bei einer Monopolstellung des Gasversorgers nicht statt . Der umfassenden gerichtlichen Kontrolle steht entgegen, dass sie der Intention des

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Kartelle auf dem Erdgasmarkt

Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission gegen E.ON und GDF Suez wegen Aufteilung des französischen und des deutschen Erdgasmarkts festgesetzten Geldbußen von je 553 Mio. € für jede Gesellschaft auf 320 Mio. € herabgesetzt. Das Gericht der Europäischen Union bestätigt zwar die Entscheidung der EU-Kommission im

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Gaspreisüberzahlung – und die Verjährung der Rückzahlungsansprüche

Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen. Der Rückzahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren (§ 195 BGB). Diese beginnt gemäß § 199 Abs. 1 BGB grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres,

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Formvorschriften bei der Gaspreis-Erhöhung

Die GasGVV berücksichtigt die europarechtlichen Vorschriften nur unzureichend, wenn für den Fall der Gebührenerhöhung darin keine Belehrung über das Kündigungsrecht des Kunden enthalten ist. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall die Zahlungsverpflichtung einer Kundin verneint. Ein Gasversorger aus Viersen hatte 2011 vor dem Landgericht

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Inflationsfaktoren in der Gaspreis-Ermittlung

Die Anpassung der Gaspreise um einen jährlichen Inflationsfaktor für die Jahre 2005 und 2006 scheidet insoweit aus, als bei der Ermittlung des Ausgangsniveaus für die Bestimmung der Erlösobergrenzen Plankosten berücksichtigt worden sind. Die Kosten für die Nutzung vorgelagerter Netze sind in die periodenübergreifende Saldierung nach § 10 GasNEV einzubeziehen. Bundesgerichtshof,

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Der örtliche Gasversorger und seine überhöhten Gaspreise

Der Bundesgerichtshof hat es den örtlichen Gasversorgern etwas schwerer gemacht, die Gaspreise wie bisher weitgehend frei zu bestimmen: Ansatzpunkt hierfür ist die Definition eines örtlichen Marktes, auf dem der Gasversorger eine marktbeherrschende Stellung hat, so dass den Kartellbehörden ein Einschreiten möglich ist: Der für die Beurteilung einer marktbeherrschenden Stellung eines

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