Für Klagen betreffend die für 2022 auszuzahlende Energiepreispauschale sind die Finanzgerichte zuständig. Allerdings muss das Finanzamt und nicht der Arbeitgeber verklagt werden.
In dem hier vom Finanzgericht Münster entschiedenen PKH-Verfahren hat der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber beim Finanzgericht Münster auf Auszahlung …
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