Wie der Bundesgerichtshof in seinen Urteilen vom 28.10.2015 entschieden hat, kann an seiner früheren Rechtsprechung zum gesetzlichen Preisänderungsrecht gemäß § 4 Abs. 2 AVBGasV, § 5 Abs. 2 GasGVV aF angesichts des auf Vorlage des Bundesgerichtshofs ergangenen Urteils des Gerichtshofs vom 23.10.2014 jedenfalls für die Zeit nach Ablauf der gemäß
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