Klage der Gemeinde Trogen gegen den SuedOstLink erfolglos

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage der Gemeinde Trogen gegen den Planfeststellungsbeschluss für einen Abschnitt des SuedOstLink abgewiesen.

Klage der Gemeinde Trogen gegen den SuedOstLink erfolglos

Der SuedOstLink soll eine Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsverbindung vom Nordosten in den Süden Deutschlands herstellen. Er ist nach Maßgabe des Bundesbedarfsplangesetzes als Erdkabel zu errichten. Im Abschnitt C 1 zwischen Münchenreuth und Marktredwitz nähert sich die Leitung einem Trinkwasserbrunnen („Am Sedling“) der klagenden Gemeinde Trogen. Gestützt auf fachbehördliche Stellungnahmen fürchtet die Gemeinde Risiken für ihre Trinkwasserversorgung.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss hat das Risiko für den Brunnen „Am Sedling“ zutreffend ermittelt und dabei die fachbehördlichen Stellungnahmen ausreichend berücksichtigt. Er durfte davon ausgehen, dass das im Ausgangspunkt hohe Risiko aufgrund einer Reihe von Schutz-, Sicherungs- und Monitoringmaßnahmen erheblich verringert wird und die Trinkwasserversorgung auch während der Bauphase gesichert ist.

Eine von der Gemeinde geforderte alternative Trassenführung näher an der Ortslage durfte der Planfeststellungsbeschluss ablehnen, weil ihr erhebliche bautechnische Schwierigkeiten entgegenstehen. Durch die Gemengelage aus einer langen Bohrung, starken Verschwenkungen und der offenen Querung eines steilen und bewaldeten Hangs entstünden bei der Errichtung dieser Variante Kabelzugkräfte, die nicht oder nur unter Hinnahme großer zusätzlicher Nachteile bewältigt werden könnten.

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 5. November 2025 – 11 A 26.24