Ist ein Gebiet im Raumordnungsplan als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen, kann die Ansiedlung von Windrädern von der Gemeinde im Bebauungsplan nicht beschränkt werden. Mit dieser Begründung beurteilte das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetezt die Beschränkung der Zahl zulässiger Windenergieanlagen im Bebauungsplan …
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