Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mehrere Klagen gegen eine Höchstspannungsfreileitung  im Bereich Gescher abgewiesen.

Höchstspannungsfreileitung im Bereich Gescher

Der angefochtene Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung und den Betrieb einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Nordvelen – Legden Süd. Die Leitung ist rund 15 km lang und gehört zum südlichen Teil des Gesamtvorhabens Dörpen/West – Niederrhein.

Die Klägerinnen, deren Grundstücke von der geplanten Leitung durch Maststandorte und Schutzstreifen in Anspruch genommen werden, konnten mit ihren Einwänden gegen die Trassenwahl im Bereich Gescher nicht durchdringen. Der Planfeststellungsbeschluss hat sich frei von beachtlichen Abwägungsfehlern für die Umgehung des Siedlungsbereichs von Gescher und gegen eine Erdkabelvariante entschieden. Auch die geltend gemachten Verstöße gegen Vorschriften zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

Eine weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss, mit der eine unzureichende Berücksichtigung der Interessen der Nutzer eines Wochenendhausgebietes gerügt worden war, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits zuvor abgewiesen[1] abgewiesen.

Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 31. März 2023 – 4 A 10.21 und 4 A 11.21

  1. BVerwG, Urteil vom 21.03.2023 – 4 A 9.21[]