Neuregelungen zum Netzausbau

Die Bundesregierung hat den Entwurf einer „Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts“ beschlossen. Das Verordnungspaket regelt die Berechnung der Netzkosten neu. Diese Neuregelungen waren insbesondere auch wegen der beihilferechtlichen Kritik der EU-Kommission an den bisherigen Regelungen erforderlich geworden.

Neuregelungen zum Netzausbau

Mit der jetzt beschlossenen Änderungsverordnung sollen die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Strom- und Gasnetze

  • durch die Aufnahme klarstellender Regelungen zur Berechnung der Netzkosten und
  • durch die Sicherstellung einer verlässlichen Grundlage für energieintensive Stromverbraucher bzgl. der Kalkulation ihrer Stromkosten und einer angemessenen Beteiligung dieser Verbrauchsgruppe an den Netzkosten

weiterentwickelt werden. Dabei sollen durch

  • eine schnellere Refinanzierung von Investitionen in das Hochspannungsnetz sowie
  • durch die Berücksichtigung von Forschungs- und Entwicklungskosten bei der Netzentgeltbestimmung

zusätzliche Anreize für langfristige Investitionen in die Netze gesetzt werden.

Die wesentlichen Neuregelungen

Außerdem werden mit der Verordnung Anreize für das Angebot variabler Tarife geschaffen, um den Verbrauch von Strom stärker mit der Erzeugung aus erneuerbaren Energien in Einklang zu bringen.

Durch die jetzt beschlossene Novelle werden mehrere Verordnungen geändert:

  • In die Stromnetzentgeltverordnung wird ein nach Verbrauch und jährlichen Benutzungsstundenzahl gestaffeltes Stromnetzentgelt für stromintensive Verbraucher eingeführt. Darüber hinaus soll mittels einer „physikalischen Komponente“ ab dem 1. Januar 2014 der tatsächliche Beitrag dieser stromintensiven Letztverbraucher zur Netzstabilisierung stärker Berücksichtigung finden (also Anlass für Rabattierungen bieten). Mit dieser Regelung soll der beihilferechtliche Kritik der EU-Kommission an der bisherigen Netzentgeltbefreiung energieintensiver Letztverbraucher gemäß § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung Rechnung getragen und gleichzeitig die bisherigen Stromsubventionen, wenn auch in anderem Gewand, weitestmöglich erhalten werden.
  • Derzeit bestehende Unklarheiten hinsichtlich der Rahmenbedingungen für die Kalkulation der Netzkosten sollen durch eine Änderung der Strom- sowie Gasnetzentgeltverordnung beseitigt werden. Die Netzkosten sind die Grundlage für die Netzentgelte, die vom Verbraucher zu zahlen und Bestandteil des Strom- oder Gaspreises sind. Vor diesem Hintergrund werden in die Verordnung Regeln über die Kalkulationsgrundlagen für die Bewertung der Netzanlagen – etwa durch Vorschriften über anzuwendende Preisindexreihen etc. – aufgenommen.
  • Darüber erfolgen Änderungen in der Anreizregulierungsverordnung, mit denen Empfehlungen der beim Bundeswirtschaftsministerium eingerichteten Plattform „Zukunftsfähige Netze“ zugunsten der Netzbetreiber umgesetzt werden sollen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Bedingungen für Investitionen in die Hochspannungsnetze. So können beispielsweise zukünftig auch Forschungs- und Entwicklungskosten im Rahmen der Netzentgeltgenehmigung berücksichtigt werden.
  • Und schließlich wird in der Stromnetzzugangsverordnung eine neue Bilanzierungsmöglichkeit eingeführt, mit der Anreize für das Angebot variabler Tarife geschaffen werden sollen. Derartige variable Tarife sollen es ermöglichen, Beschaffungsvorteile an Letztverbraucher weiterzugeben oder diese zur Verbrauchsverlagerung zu veranlassen.

Der jetzt vom Bundeskabinett verabschiedete Verordnungsentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Nach den derzeitigen Planungen sollen die neuen Vorschriften noch in diesem Sommer in Kraft treten, lediglich die Änderung an § 19 Absatz 2 Stromnetzentgeltverordnung soll erst zum Jahreswechsel, zum 1. Januar 2014, in Kraft treten.