
Eine EU-Richtlinie führt dazu, dass mehrere deutsche Verbrauchsteuergesetze geändert werden müssen. Die Höhe der Besteuerung einzelner Produkte ist nicht betroffen, es geht bei der Umsetzung der EU-RIchtlinie vornehmlich um die Einführung eines neuen, EDV-gestützten Verfahrens bei der Beförderung von verbrauchsteuerbaren Waren zwischen den EU-Ländern und um strukturelle Änderungen in den deutschen Gesetzen selbst. Den entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung nun in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Betroffen sind die gesetzlichen Regelungen für Verbrauchsteuern auf Tabakwaren, Alkohol und alkoholischen Getränken sowie Energieerzeugnissen.
Die EU-Richtlinie schafft die Rechtsgrundlage für die EU-weite Einführung des IT-Verfahrens EMCS, das ab April 2010 starten und ab Januar 2011 bindend sein soll. EMCS bedeutet Excise Movement and Control System und betrifft das Verfahren bei der Beförderung von Waren, auf die Verbrauchsteuern anfallen.
Solche Waren, zum Beispiel Zigaretten und Alkohol, werden in Europa in aller Regel unter Steueraussetzung befördert. Das heißt: Die Steuern müssen erst entrichtet werden, wenn sie zum Verbrauch abgegeben werden. Bisher mussten bei der Beförderung Papierdokumente mitgeführt werden. In den meisten Fällen werden diese Dokumente durch das IT-Verfahren abgelöst. Der Beförderungsprozess kann mit dem neuen System sowohl von den beteiligten Unternehmen als auch von den Zollbehörden in Echtzeit überwacht werden,.
Bei der Beförderung von Kaffee ist das neue Verfahren aus wirtschaftlichen Gründen nicht vorgesehen. Bei der Kaffeesteuer handelt es sich um eine nationale Verbrauchsteuer, die in der EU nicht harmonisiert ist, so dass eine Einführung des IT-Verfahrens EMCS nicht zwingend erforderlich ist.
Die Bundesregierung hat die Gelegenheit jedoch auch genutzt, in ihren Gesetzesentwurf noch einige weitere Änderungen einzufügen und die verschiedenen Verbrauchsteuergesetze in Aufbau und Diktion aneinander anzugleichen.