Der baden-württembergische Landtag die Novelle des Landesplanungsgesetzes beschlossen und damit die Weichen für einen kräftigen Ausbau der Windkraft im Ländle gestellt.

Die Energiewende ist eine der größten gesellschaftlichen Herausforderungen für die Zukunft. Mit dem neuen Landesplanungsgesetz bringt die Landesregierung die Energiewende in Baden-Württemberg ein entscheidenden Schritt voran, indem sie Rahmenbedingungen für einen schnellen und deutlichen Ausbau der Windkraft schafft. Das ist dringend notwendig. Denn bisher lag das Land mit einem Windkraftanteil von nur knapp einem Prozent auf dem letzten Platz unter den deutschen Flächenländern. Im letzten Jahr konnten in Baden-Württemberg gerade mal neun Windräder gebaut werden. Ziel des neuen Landesplanungsgesetzes ist es, bis 2020 den Anteil auf zehn Prozent zu erhöhen.
Viele Kommunen und kommunale Energieversorger stehen bereits für den Bau neuer Anlagen in den Startlöchern. Auch Bürgerinnen und Bürger wollen sich zusammentun und genossenschaftlich Bürgerwindräder bauen und betreiben. Bislang stellte das Landesplanungsgesetz aber eine nahezu unüberwindbare Hürde bei der Errichtung neuer Windräder dar. Dies soll sich nun ändern: Das neue Gesetz beendet die alte „Schwarz-Weiß-Planung“ für Windkrafträder-Standorte. Die Regionalverbände können künftig nur noch „weiße“ Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen festlegen – also Gebiete, in denen Windkraftanlagen zulässig sind. In allen anderen Gebieten können jetzt auch Städte oder Gemeinden selbstständig planen. Nicht mehr möglich sind „schwarze“ Ausschlussgebiete, in denen der Bau von Windkraftanlagen verboten ist. Das heißt: Anders als früher ist der Bau von Windrädern künftig grundsätzlich erlaubt und nicht mehr grundsätzlich verboten.
Der Ausbau der Windkraft soll natur- und landschaftsverträglich sein, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger an der Planung beteiligt werden. Auch in Zukunft können natürlich nicht überall Windkraftanlagen entstehen. So sind etwa Anlagen in der Nähe von Wohn- und Naturschutzgebieten oder in der Kernzone des Biosphärenreservats Schwäbische Alb auch weiter Tabu.
Das neue Landesplanungsgesetzes soll es Städten und Gemeinden ermöglichen, außerhalb der Vorranggebiete im Rahmen ihrer Planungshoheit Standorte für Windkraftanlagen in ihren Flächennutzungsplänen festzulegen. Die bisher geltenden Vorrang- und Ausschlussgebiete werden nach einer Übergangsfrist zum 1. Januar 2013 aufgehoben.






