
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben sich auf wesentliche Eckpunkte für die Novelle der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung geeinigt. Diese Eckpunkte geben unter anderem die künftige Einordnung von Neufahrzeugen in die farbige Effizienzskala vor, die mit der Verordnung erstmals in Deutschland eingeführt werden soll.
Die vorgesehene Energieverbrauchskennzeichnung soll dem Verbraucher eine Entscheidungshilfe für den Kauf eines neuen Pkw geben und überzeugende Anreize für die Verbesserung der Energieeffizienz in allen Fahrzeugsegmenten setzen.
Die Ermittlung der Energieeffizienz der Fahrzeuge erfolgt auf der Grundlage der CO2-Emissionen unter Berücksichtigung der Masse des Fahrzeugs. Wesentlicher Gedanke bei der Einigung über diese Eckpunkte war, dass der Verbraucher die deutliche Information über die Effizienz der auf dem deutschen Markt angebotenen Neufahrzeuge in allen Fahrzeugsegmenten erhalten. Damit sollen Anreize für die Herstellung effizienterer Fahrzeuge nicht nur für größere Fahrzeuge gesetzt werden, sondern auch für den Bereich kleinerer Fahrzeuge; diese stellen den Massenmarkt mit dem Schwergewicht des CO2-Ausstoßes dar.







