Die Prüferin eines Kesselgehäuses haftet nicht für eine spätere Kraftwerksexplosion. Insbesondere kann sich die selbst verkehrssicherungspflichtige Kraftwerksbetreiberin gegenüber der Prüferin nicht auf eine unvollständige bzw. fehlerhafte Prüfungen berufen.
In dem hier vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte die …
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