Mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Veräußerung von Strom aus einem von einer Privatperson betriebenen Blockheizkraftwerk befasst sich jetzt das Bundesministerium der Finanzen und reagiert mit Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass auf ein entsprechendes Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Dezember 2008.
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