Feststellungsanträge im energiewirtschaftsrechtlichen Verwaltungsverfahren sind statthaft, soweit sie zur Gewährleistung eines lückenlosen Rechtsschutzes nach Art.19 Abs. 4 GG erforderlich sind.
Für die Beurteilung der Zulässigkeit solcher Anträge sind die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung und ihre Ausgestaltung durch die Rechtsprechung entsprechend heranzuziehen, …
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