Aktuell hat sich der Bundesgerichtshof zur Fälligkeit einer – unter Außerachtlassung streitiger oder unwirksamer Preiserhöhungen ermittelten – Teilforderung des Grundversorgers sowie zur Zulässigkeit einer Unterbrechung der Grundversorgung geäußert, wenn der Kunde die erteilte Jahresrechnung insgesamt mit der Begründung nicht bezahlt, …
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