Die Nutzungsänderung eines Gebäudes im Falle der Errichtung einer Solarenergieanlage bedarf nach einer Baugenehmigung. Dies entschied nun für die nordrhein-westfälische Rechtslage das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster.
In dem dort entschiedenen Fall hatte die Bauaufsichtsbehörde dem Antragsteller unter …
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