Im Geltungsbereich einer innerstädtischen Gestaltungssatzung kann eine Solaranlage, soweit sie den Dachfirst überragt, unzulässig sein. So entschied jetzt das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz, das eine überstehende Solaranlage in der Innenstadt von Speyer teilweise wieder beseitigt werden muss.
Der Kläger ist …
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