Die für die zweite Führungsebene bestehenden Karenzzeitenregelungen in § 10c Abs. 6 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 und Abs. 5 EnWG verstoßen nach Ansicht des Bundesgerichtshofs nicht gegen höherrangiges Recht.
§ 10c Abs. 6 EnWG erfasst diejenigen Führungskräfte der zweiten …
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