Gemeinden haben bei der Vergabe von Stromkonzessionen das kartellrechtliche Diskriminierungsverbot zu beachten.
Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs leitet hieraus
- das Verbot der direkten Übernahme örtlicher Energieverteilernetze ohne vorherige Ausschreibung (Verbot direkter Aufgabenerledigung),
- das Verbot, bei der Ausschreibung des Betriebs





















