Der Bundesgerichtshof bejaht ein vorläufiges Zahlungsverweigerungsrecht des Haushaltskunden gegenüber dem Grundversorger bei Berechnung eines ungewöhnlich hohen Stromverbrauchs – im entschiedenen Fall bei einer angeblichen Verbrauchssteigerung um 1.000 %.
In dem jetzt entschiedenen Fall hatte ein Energieversorgungsunternehmen geklagt, das in Oldenburg …
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